Der Mieter kann eine Senkung resp. Reduktion des Mietzinses verlangen, wenn sich die Berechnungsgrundlagen (z.B. Senkung des Hypothekarzinssatzes) geändert haben oder wenn das Mietobjekt mangelhaft ist.
Das Gesetz spricht anstelle von Senkung / Reduktion von Herabsetzung des Mietzinses.
Auf dieser Website finden Sie Informationen, Schemas und Links zum Thema Mietzinssenkung / Mietzinsreduktion:
» Mietzinsherabsetzung im laufenden Mietverhältnis
» Mietzinsherabsetzung infolge Mängel am Mietobjekt
Aktuell: Referenzzinssatz per 02.09.2020 bleibt auf 1,25 Prozent
Der für die Mietzinsgestaltung gesamtschweizerisch gültige hypothekarische Referenzzinssatz bleibt per 02.09.2020 auf 1,25 % (Stand 01.09.2020).
- Referenzzinssatz | referenz-zinssatz.ch
- Der Hypothekarischer Referenzzinssatz für Mietverhältnisse bleibt per 02.09.2020 weiterhin bei 1,25% | law-news.ch
- Hypothekarischer Referenzzinssatz für Mietverhältnisse sinkt per 03.03.2020 auf 1.25 Prozent
- Mietrecht – Hypothekarischer Referenzzinssatz für Mietverhältnisse bleibt per 03.12.2019 weiterhin bei 1,5%
- Mietrecht – Hypothekarischer Referenzzinssatz für Mietverhältnisse bleibt per 03.09.2019 immer noch bei 1,5% | law-news.ch
- Mietrecht – Hypothekarischer Referenzzinssatz für Mietverhältnisse bleibt per 01.03.2019 bei 1,5 % | law-news.ch
- Mietrecht – Referenzzinssatz per 03.12.2018 bleibt weiterhin bei 1,5% | law-news.ch
- Mietrecht – Referenzzinssatz per 03.09.2018 verharrt bei 1,5 Prozent | law-news.ch
- Mietrecht – Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt bei 1,5 Prozent | law-news.ch
- Mietrecht – Neuer Referenzzinssatz ab 02.06.2017 1,50 % | law-news.ch
- Mietrecht – Referenzzinssatzrückgang: Mietzinsreduktion verlangen? – Ja oder Nein? | law-news.ch
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