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Einleitung zur Mietzinssenkung / Mietzinsreduktion

Der Mieter kann eine Senkung resp. Reduktion des Mietzinses verlangen, wenn sich die Berechnungsgrundlagen (z.B. Senkung des Hypothekarzinssatzes) geändert haben oder wenn das Mietobjekt mangelhaft ist.

Das Gesetz spricht anstelle von Senkung/Reduktion von Herabsetzung.

Auf dieser Website finden Sie Informationen, Schemas und Links zum Thema Mietzinssenkung / Mietzinsreduktion.

Aktuell

Referenzzinssatz gesunken

Der Referenzzinssatz steht seit dem 2. Dezember 2011 auf einem Rekordtief von 2.5%. Viele Mieter haben Anrecht auf eine Mietzinsreduktion. Aktuelle Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Mietzinssenkung / Mietzinsreduktion

Musterschreiben Mietzinssenkung

Illustration: Mietzinsreduktion

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