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Mietzinsreduktion / Mietzinssenkung

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Anwendungsbereich von OR 270a

Rechtsgebiet:
Mietzinsreduktion / Mietzinssenkung
Stichworte:
Mietzinsreduktion
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Bestimmungen gelten für:
    • Mietverträge über Wohn- und Geschäftsräume
    • Nichtlandwirtschaftliche Pacht
    • Innominatverträge, welche im Wesentlichen die Überlassung von Wohn- und Geschäftsräumen regeln (z.B. Immobilienleasing)
  • Bestimmungen gelten nicht für:
    • Luxusobjekte
      • Mindestens sechs oder mehr Wohnräumen (ohne Küche, Bad, WC, Garage, Keller, Abstellraum, etc.)
      • Luxuriös, d.h. übliches Mass an Komfort wird deutlich übertroffen (z.B. Schwimmbad, Sauna, Fitnessraum, ausserordentlich grosse Zimmer)
    • Öffentlich geförderte und kontrollierte Wohnräume
      • Förderung durch Subventionen, verbilligte Darlehen, etc. von Gemeinde, Kanton oder Bund
      • behördliche Kontrolle (durch Gemeinde-, Kantonal- oder Bundesbehörde), welche unabhängig vom Vermieter ist

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